Die neue Personalobergrenze: Ausweg aus dem Pflegekraft-Dilemma?

25. April 2022

Der demografische Wandel lässt den Bedarf an Pflegekräften rasant ansteigen: um 69 % bis zum Jahr 2050. Gleichzeitig ist der Pflegeberuf nicht attraktiv, da Pflegekräfte gewissermaßen „auf Verschleiß“ eingesetzt werden. Das lässt sich aus der hohen Personalfluktuation und den von Aussteigern genannten Ausstiegsgründen entnehmen, die sich zumeist um den Personalmangel drehen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten zur Auflösung dieses Dilemmas, die durch die Pflegereform vom 2. Juni 2021 mit dem Paragraphen SGB XI § 113c eröffnet werden.

Die Pflege ist ein regulierter Markt – zu Recht, da die Logik eines freien Marktes unweigerlich dazu führen würde, möglichst preiswerte Pflegekräfte einzusetzen. Sinkende Qualität wäre die Folge. So ist als regulativ die gesetzliche Untergrenze entstanden, die dafür sorgen soll, dass eine qualitätssichernde Fachkraftquote eingehalten wird. Die Fachkraftquote ist jedoch statisch und behindert dadurch den erforderlichen Ausbau des Pflegepersonals in den Einrichtungen. Als Folge werden in den Einrichtungen Fachkräfte ‚verschlissen‘, weil es keinen Anreiz gibt, sie möglichst gezielt nur für Tätigkeiten einzusetzen, die ihrer Kompetenz entsprechen. Dass die Fachkräfte stattdessen regelmäßig für die Erbringung von einfacheren Leistungen ‚verschwendet‘ werden, ist ein Hauptgrund dafür, dass viele die Branche verlassen und somit den Fachkräftemangel verschärfen. Ein Teufelskreis.

Paradigmenwechsel zu einrichtungsindividuellem Personaleinsatz

Einen Ausweg aus diesem Dilemma zu entwickeln, war Ziel eines Projektes, mit der die Bundesministerien für Gesundheit und Familie das Forschungszentrum SOCIUM an der Universität Bremen, geleitet von Prof. Dr. Heinz Rothgang, beauftragten. Im Kern ging es um die „Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben“. Das im Juni 2020 vom Projektteam vorgelegte Personalbemessungsverfahren bietet einen Algorithmus, mit dem die bisher für alle Einrichtungen geltende einheitliche Fachkraftquote durch einrichtungsindividuelle Personalmengen und -mixe ersetzt werden kann. Wir, die Cairful GmbH, konnte dem Projektteam bei der Entwicklung des Algorithmus‘ beratend zur Seite stehen.

Dynamische Fachkraftquote

Die Studie vom Forschungszentrum SOCIUM war eine wichtige Voraussetzung für die Gesetzesnovellierung, die mit SGB XI § 113c eine neue bundeseinheitliche Personalobergrenze – wirksam ab 1.7.2023 – einführt. Sie hat einen Paradigmenwechsel von der statischen Untergrenze zu einem gegenfinanzierten Einsatz von mehr Personal in den Einrichtungen auf den Weg gebracht.

Die Eingangsfrage nach dem Ausweg aus dem Pflegekraft-Dilemma kann daher grundsätzlich mit Ja beantwortet werden, vorausgesetzt die Einrichtungen verfügen über die Datengrundlage, um eine dynamische Fachkraftquote operativ umzusetzen. Wie die Datenbasis erhoben, die Verschwendung von Fachkräften minimiert und Personal effizienter eingesetzt werden kann und wie man sich im Markt differenzieren und neu positionieren kann, darüber werden wir in den folgenden Blog-Beiträgen informieren.

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